
Ja, seit Januar 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland auch für implantatgetragenen Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach der sogenannten Regelversorgung. Das kann eine Krone, Brücke oder Prothese sein, die für einen bestimmten Ausgangsbefund der Mindeststandard ist. Beispielhaft ergeben sich daraus folgende Festzuschüsse: – Bei einem fehlenden Zahn bekommen Sie etwa 270 Euro. – Bei vier nebeneinander fehlenden Frontzähnen bekommen Sie etwa 380 Euro. – Bei fünf fehlenden Zähnen oder einer Freiendsituation erhalten Sie etwa 270 Euro. – Bei einem zahnlosen Unterkiefer bekommen Sie etwa 270 Euro, bei einem zahnlosen Oberkiefer etwa 250 Euro. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Bei Nachweis der Vorsorge der letzten zehn Kalenderjahren erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent.
Günter Volz -"wir waren mit unseren Behandlungen in der Zahnklinik in Ungarn"
ich hoffe Sie sind gut ins neue Jahr gekommen und wünsche Ihnen wie auch Herrn Dr. Borbath, Geza Demeter und dem übrigen Team von Dr.Ten alles Gute und weiterhin viel Erfolg mit dem weiteren Ausbau Ihrer Klinik. Birgitta und Hans-Willi Führen
Weiter Zahnmedizinische Konsultation in Singen (Kostenlos Paronrama röntgen, Heil- und Kostenplan, Konzultation)
Weiter Feinkorrekturen notwendig.Damit Sie dafür nicht immer nach Ungarn fahren müssen,besteht die Möglichkeit,dass Sie dies auch in unserer Partnerpraxis in Singen durchführen lassen.